Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Hudson Reed setzt sich dafür ein, seine Website für möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu gestalten – unabhängig von deren technischen Voraussetzungen oder individuellen Fähigkeiten. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern.
Stand der Barrierefreiheit
Unsere Website ist derzeit teilweise konform mit den WCAG 2.1 AA-Richtlinien. Das bedeutet, dass einige Inhalte noch nicht vollständig den geltenden Standards entsprechen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
Zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben wir folgende Schritte unternommen:
- Einsatz einer semantisch sinnvollen HTML-Struktur und ARIA-Labels zur Unterstützung von Screenreadern und anderen Hilfstechnologien
- Einheitliche Navigation und Seitenaufbau auf allen Unterseiten
- Verwendung von Alt-Texten für alle nicht-dekorativen Bilder
- Vollständige Bedienbarkeit der Website über die Tastatur
- Sicherstellung ausreichender Kontraste zwischen Text und Hintergrund
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen sind uns folgende Barrieren bekannt:
- Einige ältere Seiten verwenden veraltetes HTML, das nicht optimal mit Screenreadern funktioniert
- Bestimmte interaktive Elemente werden von assistierenden Technologien nicht immer korrekt erkannt
- Einige Drittanbieter-Komponenten sind nicht vollständig tastaturbedienbar
Diese Punkte sind Teil unseres laufenden Verbesserungsplans, den wir aktiv vorantreiben.
Kontakt und Feedback
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf unsere Website haben oder auf eine konkrete Barriere stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
E-Mail: accessibility@hudsonreed.com
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und fügen Sie einen Link zur betreffenden Seite bei. Wir bestätigen Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und bemühen uns um eine Lösung innerhalb von zehn Werktagen.
Veröffentlichungsdatum der Erklärung: 28. August 2025


